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Abwasserentsorgung in der Samtgemeinde Hollenstedt

Auch Abwasser aus der Metropolregion landet größtenteils bei uns im Klärwerk Hamburg. Hier finden Sie alle Informationen über abweichende Regelungen, Grundlagen und Preise in Ihrer Gemeinde außerhalb des Hamburger Stadtgebiets.

Wir kümmern uns

Seit 2010 ist die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) als Unternehmen von HAMBURG WASSER für die zentrale Schmutzwasserentsorgung in der Samtgemeinde Hollenstedt zuständig.

Mit der Übernahme dieser Aufgabe erhebt die HSE direkt bei den Bürgerinnen und Bürgern der Samtgemeinde die Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung.

Ein blauer Sprinter mit dem HW-Logo und dem Titel "Entstördienst" fährt auf einer Straße
Unser Entstördienst auf einem Weg zum Einsatz (Foto: HW)

Sie wollen eine Störung der Schmutzwasserentsorgung melden?

Gebührensätze

  •  3,17 € Schmutzwassergebühr je Kubikmeter Trinkwasserbezug

Bei der Versendung der Gebührenbescheide unterstützt uns der Wasserbeschaffungsverband Harburg, der auch das Trinkwasser im Gebiet der Samtgemeinde beliefert.

Dichtheitsprüfung

Die Dichtheit von Schmutzwasseranschlussleitungen auf Privatgrundstücken muss gemäß DIN 1986, Teil 30, überprüft werden. Eine gesetzliche Verpflichtung seitens des Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz besteht nicht.

Gemäß Schmutzwasserbeseitigunssatzung ist die Grundstücksentwässerungsanlage stets in einem einwandfreien und betriebsfähigen Zustand zu halten. Die Überwachung hierfür obliegt dem Eigentümer des Grundstücks. Werden Mängel festgestellt, kann die Hamburger Stadtentwässerung AöR fordern, dass die Grundstücksentwässerungsanlage wieder in einen vorschriftsmäßigen Zustand gebracht wird.

Gebührenabsetzung

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Absetzungen von der Schmutzwassergebühr (Rückerstattungen zum Beispiel für Gartenwasser) möglich. Bei Wasserschäden ist ein Nachweis z.B. in Form einer Reparaturrechnung o.ä. erforderlich. Bei der Absetzung von Gebühren für Gartenwassermengen ist grundsätzlich eine Messung durch einen oder mehrere private Zwischen-Wasserzähler erforderlich.

Ausführliche Informationen zur Absetzung bei Gartenwasserzählern

Regenwassernutzungsanlagen

Niederschlagswasser, welches als Brauchwasser aus einer Regenwassernutzungsanlagen (RWN-Anlage) dem öffentlichen Kanalnetz zugeführt wird, ist als Schmutzwasser abzurechnen.

Ausführliche Informationen zu Regenwassernutzungsanlagen

Kanalkataster

Auszüge aus dem Kanalkataster können Sie unter anlageninfo(at)hamburgwasser.de bestellen.

Niederschlagswasser

Die Entsorgung des Niederschlagwassers, soweit dieses nicht in begründeten Ausnahmefällen in den Schmutzwasserkanal geleitet wurde, liegt im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Mitgliedsgemeinden. Bitte wenden Sie sich deshalb bei Fragen rund um das Niederschlagswasser an Ihre Gemeinde. Ansprechpartner und Telefonnummern finden Sie auf der Website der Samtgemeinde Hollenstedt. In den Fällen, in denen Niederschlagswasser in den Schmutzwasserkanal geleitet wird, z.B. bei Regenwassernutzungsanlagen und Tankstellen, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen.

Dezentrale Anlagen (Kleinkläranlagen und Sammelgruben)

Die Aufgabe der dezentralen Abwasserentsorgung (Kleinkläranlagen und Sammelgruben) nimmt die Samtgemeinde Hollenstedt wahr. Bitte wenden Sie sich an die Samtgemeinde Hollenstedt.

Ansprechpartner

  • HAMBURG WASSER, Klärwerk Hollenstedt, Zum Klärwerk 5, 21279 Hollenstedt
    Leitung Standort Hollenstedt: Maschinenbaumeister Ulrich Tollmien, 04165 / 21 13 35, Fax 04165 / 21 13 37
    Betriebsleitung: Gernot Witte, 040 / 7888 81860
  • Fragen zum Entwässerungsantrag oder zu Leitungsplänen: Technische Kundenberatung, 040 / 78 88 12 12
  • Fragen zu Kanalbenutzungsgebühren: Manuela Gothe, 040/78 88 86 148
  • Erstattungen (Gartenwasserzähler): Claudia Vollstedt, 040 / 78 88 86 145
  • Fragen zu Kanalbaubeiträgen: Mischa Olivier, 040 / 78 88 86 142

Sie konnten die gesuchte Information nicht finden? Bitte rufen Sie uns an:

  • Gerd Schuylenburg, Leiter der Abteilung Metropolregion, 040 / 78 88 30 800

Satzungen

Schmutzwasserbeseitungssatzung

Beitrags- und Gebührensatzung